Wer ist der Erbrechtler?
Darf ich mich vorstellen? Mein Name ist Rechtsanwalt Nils Buchartowski (angestellter Rechtsanwalt Kanzlei Hellnigk, Führ und Sozien GbR), Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentvollstrecker (DVEV).
Ich berate Sie unter anderem bei
- der Gestaltung oder Anfechtung von Testamenten
- einer Erbausschlagung
- einer Schenkung zu Lebzeiten
- der Beratung von Miterbengemeinschaften
- der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- dem Erbfall von nichtehelichen Lebenspartnern
- Erbscheinangelegenheiten
- Erbauseinandersetzungen
- der Testamentsvollstreckung
Wie funktioniert das Erbrecht?
Grundsätzlich gilt es zunächst zwei Perspektiven zu unterscheiden. Wollen Sie unter Lebenden für den Fall Ihres Ablebens Anordnungen treffen? Oder sind Sie mit einem Erbfall als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter konfrontiert?
Jede dieser Situationen verlangt nach einer individuellen Beratung und Lösung. Pauschale Antworten lassen sich in einem derart persönlichen Thema wie dem Erbrecht nicht finden.
Dennoch funktioniert das Erbrecht nach stets gleichbleibenden Mustern und Regeln.
Wofür ist diese Seite gedacht?
Diese Seite soll Ihnen Grundstrukturen des Erbrechts näher bringen und bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
Was bedeutet/ist…..?
Im Erbrechtslexikon bekommen Sie die Fachbegriffe des Erbrechts verständlich aufbereitet.
Wie hoch ist der Nachlass?
Der Nachlassrechner soll es Ihnen ermöglichen, das ungefähre Vermögen des Erblassers (des Verstorbenen) zu bestimmen. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass das Erbrecht stark einzelfallabhängig ist. Der Rechner ermöglicht Ihnen daher ausschließlich Annäherungswerte und ist nicht in der Lage, einen präzisen Wert abzubilden. Dennoch kann Ihnen der Rechner als eine erste Orientierung dienen.
Der Nachlass eines Erblassers unterteilt sich in die sogenannten Aktiv- und Passivwerte. Die Aktivseite stellt das vorhandene Vermögen des Erblassers zum Todeszeitpunkt dar. Die Passivseite bildet die vorhandenen Schulden ab.
Steht mir ein Pflichtteil zu? Wie hoch ist die Quote?
Der Pflichtteilsrechner soll es Ihnen ermöglichen, im Falle der Enterbung herauszufinden, ob Sie einen sogenannten Pflichtteilsanspruch haben und wie hoch dieser sein könnte.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein gesetzlicher Erbe, welcher durch ein Testament des Erblassers enterbt wurde, einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch ist eine bestimmte Quote vom Nachlass des Verstorbenen. Mit dem Pflichtteilsrechner können Sie keinen genauen Zahlanspruch errechnen. Allerdings können Sie die Quote errechnen, die Ihnen vom Nachlass des Verstorbenen zusteht.
Soweit Sie darüber hinaus noch Kenntnis von den Vermögenswerten des Erblassers haben, können Sie diese in den Nachlassrechner eingeben und mit diesem die Gesamtsumme des Nachlasses errechnen. Von dieser im Nachlassrechner errechneten Gesamtsumme steht Ihnen zumindest die im Pflichtteilsrechner errechnete Quote zu.