Enterbt? Und jetzt?

Es hat sich im Erbrecht eine typische, wenn auch leidige, Problematik entwickelt...

Pflichtteilsrechner

Gibt es ein Testament?

Info

Nach § 1589 I 1 BGB sind dies Personen, deren eine von der anderen abstammt. Gemeint sind Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, etc., auch Verwandtschaft in gerader Linie genannt.

Info

Nach § 1589 I 1 BGB sind dies Personen, deren eine von der anderen abstammt. Gemeint sind Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, etc., auch Verwandtschaft in gerader Linie genannt.
Wichtig ist, das entweder diese Geschwister noch leben oder zumindest ein Abkömmling Ihrer Geschwister.
Ist ein sogenannter Stamm komplett ausgestorben rechnen Sie diesen nicht mit.